Arbeitsrecht

Was umfasst das Arbeitsrecht?

Wen schützt das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Arbeitgebern und der Arbeitnehmervertretung. Es ist Teil der Zivilrechtsordnung und besteht aus dem Individualrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Was bedeutet Individualrecht?

Der individualrechtliche Teil des Arbeitsrechts konzentriert sich auf Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers und dessen Arbeitgebers:

  • Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Laufzeit des Arbeitsvertrages
  • Pflichten des Arbeitnehmers
  • Arbeitnehmerrechte:
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeits- und Ruhezeiten
  • Überstundenregelung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Fort- und Weiterbildung
  • Vergütungspflichten des Arbeitgebers
  • Höhe von Lohn und Gehalt
  • Sonderzahlungen, Provisionen, Boni
  • Akkordlohn
  • Zulagen (Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit)
  • Zeitpunkt der Auszahlung
  • Kündigungsregelungen und -fristen
  • Jugendarbeitsschutz

Was bedeutet kollektives Arbeitsrecht?

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Institutionen wie Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Der Schwerpunkt liegt hier auf einer Gruppe von Arbeitnehmern und nicht auf der Einzelperson. 

Insbesondere das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen, Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht bilden die Basis für das kollektive Arbeitsrecht.

Anwalt für Arbeitsrecht

Wann sollten Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen?

Sie sind mit einer unternehmerischen Entscheidung oder der Personalführung des Arbeitgebers nicht einverstanden? Suchen Sie zeitnah das Gespräch mit dem Vorgesetzten und notieren Sie die Inhalte. Ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend, sind unsere Anwälte für Arbeitsrecht für Sie da.


Mahnt Ihr Arbeitgeber Sie ab oder kündigt Ihnen, empfehlen wir ohne Zeitverzug die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht. Auf dieses Rechtsgebiet hat sich die Kanzlei Schlichtholz & Mohr in Bonndorf spezialisiert.

Welche Vorteile bietet Ihnen unsere Kanzlei?

Im Arbeitsrecht muss es häufig schnell gehen:

  • Schließlich haben Sie für eine Kündigungsschutzklage vor Gericht nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. 
  • 14 Tage später sieht der Gesetzgeber bereits eine Güteverhandlung vor. 
  • Ist keine gütliche Einigung möglich, folgt der zeitnahe Termin vor der Kammer des Arbeitsgerichts. 


Um keine Zeit zu verlieren, bieten wir Ihnen kurzfristig Termine mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht an. Unser Team ist stets auf dem aktuellen Stand rund um Probezeit, Arbeitsvertrag, Urlaub, Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder Arbeitszeugnis.


Sprachbarrieren stellen kein Hindernis dar. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten mehrsprachig. Um Sie zu entlasten, prüfen wir zudem alle Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie der Prozessfinanzierung.


Verlieren Sie keine Zeit! Die Kanzlei Schlichtholz & Mohr ist unvoreingenommen und diskret für Sie da:

  • Telefon: +49 7703 932720
  • Fax: +49 7703 932921
  • E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-schlichtholz.de

Kontaktieren Sie uns

Share by: