Der individualrechtliche Teil des Arbeitsrechts konzentriert sich auf Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers und dessen Arbeitgebers:
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Institutionen wie Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Der Schwerpunkt liegt hier auf einer Gruppe von Arbeitnehmern und nicht auf der Einzelperson.
Insbesondere das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen, Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht bilden die Basis für das kollektive Arbeitsrecht.
Sie sind mit einer unternehmerischen Entscheidung oder der Personalführung des Arbeitgebers nicht einverstanden? Suchen Sie zeitnah das Gespräch mit dem Vorgesetzten und notieren Sie die Inhalte. Ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend, sind unsere Anwälte für Arbeitsrecht für Sie da.
Mahnt Ihr Arbeitgeber Sie ab oder kündigt Ihnen, empfehlen wir ohne Zeitverzug die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht. Auf dieses Rechtsgebiet hat sich die Kanzlei Schlichtholz & Mohr in Bonndorf spezialisiert.
Im Arbeitsrecht muss es häufig schnell gehen:
Um keine Zeit zu verlieren, bieten wir Ihnen kurzfristig Termine mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht an. Unser Team ist stets auf dem aktuellen Stand rund um Probezeit, Arbeitsvertrag, Urlaub, Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder Arbeitszeugnis.
Sprachbarrieren stellen kein Hindernis dar. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten mehrsprachig. Um Sie zu entlasten, prüfen wir zudem alle Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie der Prozessfinanzierung.
Verlieren Sie keine Zeit! Die Kanzlei Schlichtholz & Mohr ist unvoreingenommen und diskret für Sie da: