Wie lange kann man einen Schaden geltend machen?

Wenn ein Schaden entstanden ist, sei es durch einen Unfall, einen Vertragsbruch oder eine andere Ursache, stellt sich oft die Frage, wie lange man eigentlich Zeit hat, einen Anspruch geltend zu machen. Im deutschen Recht gibt es klare Regeln für diese Fristen, die sogenannten "Verjährungsfristen". Diese Zeitlimits sind entscheidend, damit Ansprüche nicht verfallen und Rechte geschützt bleiben. Dieser Artikel klärt, was Sie über Verjährungsfristen wissen müssen, welche Fristen für unterschiedliche Arten von Ansprüchen gelten und welche Faktoren die Frist unterbrechen oder verlängern können.
Was bedeutet "Schaden geltend machen"?
Ein Schaden entsteht, wenn eine Person oder ein Unternehmen durch das Verhalten eines anderen einen Nachteil erleidet – sei es finanziell, gesundheitlich oder durch die Beschädigung von Eigentum. "Schaden geltend machen" bedeutet, dass der Geschädigte rechtlich die Wiedergutmachung dieses Schadens einfordert. Dies kann durch eine Zahlung (z. B. Schadensersatz), durch die Reparatur des Schadens oder durch andere Formen der Wiedergutmachung erfolgen.
Doch um diese Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, muss der Anspruchsteller sie innerhalb bestimmter Fristen – also der Verjährungsfristen – geltend machen. Die Versäumung dieser Fristen kann dazu führen, dass der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann, auch wenn er inhaltlich gerechtfertigt ist.
Überblick über Verjährungsfristen in Deutschland
Im deutschen Recht regeln die Verjährungsfristen, wie lange eine Person Zeit hat, einen Anspruch rechtlich geltend zu machen. Sobald die Verjährungsfrist abgelaufen ist, ist der Anspruch rechtlich nicht mehr durchsetzbar, es sei denn, der Schuldner verzichtet freiwillig auf die Einrede der Verjährung.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt in Deutschland drei Jahre, aber es gibt davon zahlreiche Ausnahmen. Die Länge der Frist hängt dabei von der Art des Anspruchs und den gesetzlichen Regelungen ab.
Unterschiedliche Verjährungsfristen für verschiedene Anspruchsarten
- Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche
Vertragliche Ansprüche, wie etwa aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, unterliegen in der Regel der dreijährigen Verjährungsfrist. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen des Anspruchs (z. B. Schaden und Schuldner) Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
- Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (z. B. Körperverletzung)
Für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen gilt ebenfalls i. d. R. eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Schadensjahres. Es gibt jedoch eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren, die ab dem schädigenden Ereignis läuft.
- Sachmängelhaftung (bei Kaufverträgen)
Bei der Sachmängelhaftung gilt eine Frist von zwei Jahren, beginnend mit der Übergabe der Sache (§ 438 BGB). Bei Bauwerken oder Gegenständen, die für ein Bauwerk verwendet wurden, verlängert sich die Frist auf fünf Jahre.
- Erbansprüche
Im Falle von erbrechtlichen Ansprüchen beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbe Kenntnis (oder grob fahrlässige Unkenntnis) von seiner Erbenstellung erlangt hat. Eine absolute Frist von 30 Jahren gilt unabhängig von der Kenntnis.
- Vermögensschäden bei Steuerangelegenheiten
Steuerbezogene Schadenersatzansprüche unterliegen speziellen Fristen, die das Steuerrecht regelt. Hier ist eine rechtzeitige Beratung essenziell.
Faktoren, die die Verjährungsfrist pausieren oder neu starten
Es gibt Situationen, in denen die Verjährung gehemmt (also pausiert) wird oder sogar neu beginnt. Zu den wichtigsten Faktoren gehören:
- Anerkenntnis des Anspruchs durch den Schuldner
Wenn ein Schuldner den Anspruch beispielsweise durch eine Teilzahlung oder schriftliche Erklärung anerkennt (§ 212 BGB), wird die Verjährungsfrist neu gestartet.
- Laufende Verhandlungen
Während Verhandlungen zwischen den Parteien über den Anspruch wird die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung endet drei Monate nach dem letzten Schriftverkehr zwischen den Parteien (§ 203 BGB).
- Rechtshindernde Umstände (z. B. Minderjährigkeit)
Bei Minderjährigen beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Gerichtliche Schritte
Mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens oder anderen staatlich veranlassten Maßnahmen wird die Verjährung gehemmt.
Tipps für Privatpersonen und Unternehmen
- Proaktive Fristüberwachung
Behalten Sie den Schadenstag im Blick und notieren Sie sich relevante Verjährungsfristen direkt im Kalender.
- Rechtzeitig handeln
Vermeiden Sie es, Ansprüche bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ruhen zu lassen. Rechtsstreitigkeiten können Zeit in Anspruch nehmen.
- Rechtlichen Rat einholen
Manche Fälle sind komplex und erfordern eine professionelle Analyse. Ein Fachanwalt für Zivilrecht kann dabei helfen, Ihre Ansprüche rechtzeitig und effektiv zu sichern.
- Dokumentation aufbewahren
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, und E-Mails sicher auf. Sie können entscheidend sein, um Verjährung zu unterbrechen oder Ansprüche zu beweisen.