Wohneigentumsrecht
Rechtsanwalt für Wohneigentumsrecht
- Veräußerung und Verwaltung von Wohneigentum
- die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
- die Rechtsverhältnisse gegenüber der Gemeinschaft
- die Rechtsverhältnisse gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern oder dem Verwalter
- Einberufung der Eigentümerversammlung

Probleme und Streitigkeiten im Wohneigentumsrecht

Aufteilung im Wohneigentumsrecht
- Teil – Wohnungseigentum (§§ 1–30 WEG)
Dieser Teil beschäftigt sich mit wesentlichen Definitionen und Regelungen zum Wohnungseigentum, die im BGB nicht enthalten sind.
- Teil – Dauerwohnrecht (§§ 31–42 WEG)
Definitionen und Regelungen zum Dauerwohnrecht. - Teil – Verfahrensvorschriften (§§ 43–58 WEG)
Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften. - Teil – Ergänzende Bestimmungen (§§ 59–64 WEG)
Ergänzende Bestimmungen wie Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung oder auch Übergangsvorschriften.
Rechtmäßiger Einspruch eines Eigentümers
Auch wenn die Eigentümerversammlung Regelungen mit einfacher Mehrheit beschließen kann, entspricht eine geschlossene Entscheidung nicht immer der ordnungsgemäßen Verwaltung.
Das prüfen wir gerne für Sie. Wenn Sie Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft vermeiden möchten, dann sollten Sie sich bereits vor einem entsprechenden Antrag der Eigentümerversammlung über die Rechtmäßigkeit vergewissern. Denn gegen rechtswidrige Entscheidungen kann man gerichtlich vorgehen.
FAQs Wohneigentumsrecht
Das Wohneigentumsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit vielen Facetten.
Ein
Anwalt für Immobilienrecht kann wertvolle Unterstützung bieten, um die eigenen Rechte und Pflichten als Eigentümer zu verstehen und zu wahren. Die fundierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen hilft beim Schutz und bei der Nutzung von Wohneigentum.