Neuerungen im Verkehrsrecht im Jahr 2020

Als eines der zentralen Rechtsgebiete regelt das Verkehrsrecht
alle Aspekte des Verkehrs auf deutschen Straßen. Dabei muss es immer wieder aktualisiert werden, um mit Beschlüssen der EU konform zu gehen, dem neuesten Stand der Technik zu folgen und Erkenntnisse der Rechtsprechung einfließen zu lassen.
Wie in jedem Jahr gibt es auch im Jahr 2020 einige Neuerungen und Änderungen. Diese betreffen sowohl den täglichen Verkehr und Bußgelder bei Zuwiderhandlungen als auch Aspekte von Zulassungen, der Beschilderung von Parkplätzen und Neuerungen in der Fahrerlaubnis von Kraftfahrzeugen verschiedener Art. Sollten Fragen zu diesem Rechtsgebiet, dem Strafrecht
oder anderen Rechtsgebieten
bestehen, unterstützt Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
gerne mit Rat und Tat.
Änderungen bei Führerscheinprüfungen, neue Schilder und Bußgelder
Einige der wichtigsten Änderungen werden besonders Fahranfänger oder Fahrer, die neue Fahrzeugtypen für sich entdecken wollen, interessieren. So können leichte Motorräder der 125er-Klasse auch mit einem Autoführerschein gefahren werden, solange der Fahrer 25 Jahre alt ist, seinen Führerschein seit 5 Jahren besitzt und eine kurze Schulung mit 90 Minuten Theorie und 6 Fahrstunden absolviert. Auch die Fahrerlaubnis von Pkws mit manueller Schaltung kann für Besitzer eines Automatikführerscheins mit einer Nachschulung ohne Prüfung erworben werden.
In die Beschilderung deutscher Parkplätze mischen sich zwei neue Schilder. Diese kennzeichnen spezielle Parkplätze, die für Autos von Carsharingdiensten oder Elektroautos vorgesehen sind. So wird diesen umweltfreundlichen Alternativen besonders in Großstädten zusätzlicher Platz verschafft. Einige Bußgelder und Punktestrafen werden ebenfalls erhöht. Zu den betroffenen Tatbeständen gehören etwa das Parken in zweiter Reihe, das Versäumnis der Bildung einer Rettungsgasse und das Halten auf Schutzstreifen.
Fahrer von Lastkraftwagen mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, um Fahrradfahrer zu schützen. Ebenfalls zur Sicherheit von Fahrradfahrern werden Verbotsschilder für das Überholen von Fahrrädern eingeführt, während andernorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Dieser vergrößert sich außerhalb von Ortschaften auf 2 Meter.
Zulassungen, Verbrauchsmessungen und technische Ausstattung
Der technische Fortschritt macht auch vor Verkehrsmitteln nicht halt. Damit Fahrzeuge auf dem Stand der Technik sind, ist ab dem 1. Juli für Lkws der Einbau eines Abbiegeassistenten Pflicht. Ab Anfang 2020 zugelassene Neuwagen müssen einen Notbremsassistenten besitzen, der zur zusätzlichen Fahrsicherheit beiträgt.
Neue Fahrzeuge müssen außerdem ihren Verbrauch und ihre Fahrleistungen über ihre gesamte Lebensdauer dokumentieren, um Manipulationen einen Riegel vorzuschieben. Damit E-Autos zusätzlich attraktiver werden, steigen die Zuschüsse für den Kauf eines Stromers je nach Kaufpreis um bis zu mehrere Tausend Euro.