Ein weißer Hintergrund mit ein paar Linien darauf
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Was jetzt wichtig ist für Mieter und Vermieter

Was jetzt für Mieter und Vermieter wichtig ist

Die heutige Zeit ist oftmals von Ungewissheit, Existenzängsten und weiteren tief greifenden Veränderungen im alltäglichen Leben geprägt. Trotz der fortschreitenden Coronalockerungen gelten in Bezug auf das Mietrecht weiterhin Sonderregelungen. Doch was hat dies für Mieter und Vermieter zu bedeuten?
Miete kann nicht bezahlt werden

Miete kann nicht bezahlt werden?

Viele Selbstständige oder Freiberufler trifft die Coronapandemie besonders schwer. Auch die anhaltende Welle der Kurzarbeit macht vielen Haushalten zu schaffen. Doch was machen, wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann?

Die Bundesregierung hat aufgrund der aktuellen Lage Sonderregelungen für das Mietrecht beschlossen. Diese besagen, dass Mietzahlungen sowie Zahlungen von existenzsichernden Verträgen, wozu unter anderem Gas, Strom oder Telefon zählen, bis Ende Juni 2020 vorerst ausgesetzt werden können. Allerdings müssen die dabei ausgesetzten Beträge bis zum 30. Juni 2022 wieder beglichen werden. Ansonsten kann im schlimmsten Falle mit einer Kündigung der Mietwohnung gerechnet werden. Dies bedeutet für viele eine Doppelbelastung. Denn die Sonderregelungen sind ausgelaufen, sodass ab dem 1. Juli 2020 wieder alle Zahlungen nach vertraglich festgelegter Frist zu begleichen sind. Auch der besondere Kündigungsschutz, der ebenfalls Teil der Sonderregelungen war, gilt ab sofort nicht mehr. Folglich kann Mietern wegen Zahlungsrückständen, welche ab dem 1. Juli 2020 anfallen und einen Betrag von mehr als einer Monatsmiete übersteigen, wieder gekündigt werden.

Sollten neben Mietzahlungsrückständen auch Engpässe bei externen Versorgern, wie beispielsweise Strom, Heizung oder Wasser, entstehen, muss im Einzelfall abgeklärt werden, wer für diese Zahlungsrückstände aufkommen muss. Ist im Mietvertrag eine Haftung des Vermieters für Ausfälle externer Versorger ausgeschlossen, steht die mietende Partei in der Pflicht, diese Kosten zu begleichen. Ist dies vertraglich nicht festgehalten, muss die vermietende Partei für diese Kosten aufkommen.
Was jetzt für Mieter und Vermieter wichtig ist

Darf ein bereits unterzeichneter Mietvertrag widerrufen werden?

Die perfekte Mietwohnung ist gefunden und der Mietvertrag unterschrieben. Doch leider fehlt jetzt aufgrund von Kurzarbeit oder anderen Einbußen das Geld für die Miete? Was nun? Ist ein Widerruf des bereits unterschriebenen Mietvertrages möglich?

Grundsätzlich ist eine Auflösung eines unterschriebenen Mietvertrages nicht ohne Kündigungsfrist möglich. Es kann jedoch in Ausnahmefällen möglich sein, einen bereits unterschriebenen Mietvertrag zu widerrufen. Hierfür muss die vermietende Person ein Unternehmer im Sinne des Gesetzes sein. Nach §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist dies nur dann der Fall, wenn diese Person mindestens zwei Wohnungen vermietet. Zudem muss für einen Widerruf der Mietvertrag über ein Fernkommunikationsmittel wie Mail, Brief oder Telefon abgeschlossen worden sein. Sind diese beiden Punkte erfüllt, besteht ein Recht auf Widerruf. Dabei greift in der Regel die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.

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