Strafrecht: Ein großes Rechtsgebiet mit vielen Stolperfallen für Laien

Der typische Ablauf eines Strafverfahrens
Es kann geschehen, dass eine polizeiliche Vorladung zur Anhörung per Post zugestellt wird. Die Polizei ist grundsätzlich die erste Stelle, die von der Staatsanwaltschaft für die Ermittlungsarbeit herangezogen wird. Es erfolgt eine Beschuldigtenvernehmung und die Polizei gibt die Akten an die Staatsanwaltschaft zurück. Von hier aus wird dann entschieden, ob eine Einstellung oder eine Anklage erfolgt. Es sei denn, es handelt sich um ein Kapitalverbrechen, wo derjenige oder diejenige in Untersuchungshaft genommen wurde. Aber auch hier ist der Ablauf weitestgehend identisch.
Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, eine Aussage zu tätigen. Er ist nur verpflichtet, seine Personalien zu nennen. Allen Beschuldigten, selbst denjenigen, die zu Unrecht von Nachbarn oder dergleichen angezeigt wurden, ist zu raten, einen Fachanwalt zu befragen. Der Anwalt sollte vor einer eventuellen Aussage bei der Polizei aufgesucht werden und nicht erst danach. Der Anwalt kann Akteneinsicht einholen und eine erste Einschätzung geben, was die Beschuldigungen mit sich bringen könnten und wie man sich verhalten sollte. Selbst derjenige, der denkt, ihn würde keinerlei Schuld treffen, ist mit einer anwaltlichen Vertretung gut beraten.

Was kostet die Beratung im Strafrecht?
Eine Erstberatung durch einen Strafverteidiger ist im Normalfall nicht kostspielig und wird nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Aber die kleine Ausgabe lohnt sich in den allermeisten Fällen. Selbst für das „innere Gefühl“ ist es ratsam, eine anwaltliche Vertretung an seiner Seite zu haben.
Es besteht die Möglichkeit, einen kostenlosen Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen. Dies ist der Fall, wenn bei einer Verurteilung ein Strafmaß von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten wäre.