Rechtsanwalt für Erbrecht

Inhalte des Erbrechts
Das Erbrecht vereint alle Regelungen und Bestimmungen, die den Nachlass einer verstorbenen Person auf andere Personen regeln. Unter anderem ist darin festgelegt, wer das hinterlassene Vermögen bekommt und wie bei der Verteilung vorgegangen wird. Diese Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge treten dann in Kraft, wenn der Erblasser seinen persönlichen Willen nicht in einem Testament oder einem Erbvertrag festgehalten hat. Laut der gesetzlichen Erbfolge wird das Erbe in erste Linie unter den Kindern und den Ehepartnern aufgeteilt. Sollte es keine Erben erster Ordnung geben, so treten in Abhängigkeit der jeweiligen Verwandtschaftsgrade die übrigen Angehörigen in den Fokus. Entspricht diese gesetzliche Erbfolge jedoch nicht den Wünschen des Erblassers, so kann er diese durch ein Testament nach dem eigenen Willen umgestalten. Wichtig ist hierbei, dass das Testament handschriftlich verfasst und unterschrieben wird, um schlussendlich auch rechtlich anerkannt werden zu können.
Im Rahmen des Testamentes können auch erbberechtigte Angehörige nach dem Willen des Erblassers enterbt werden. Allerdings gehen auch diese am Ende nicht leer aus, da ihnen der rechtliche Pflichtanteil zusteht. Ebenfalls im Erbrecht geregelt ist die Erbschaftssteuer, welche die Erbnehmer für den erhaltenen Nachlass entrichten müssen. Wie hoch diese ausfällt, ist von der Höhe des Erbes und dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad abhängig. Dabei steht jedem Erben ein Freibetrag zu, der sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsverhältnis richtet. Dieser Freibetrag entspricht bei Ehegatten einem Wert von 500.000 Euro, wohingegen Kinder des Erbgebers 400.000 Euro steuerfrei erben können. Um sich in diesem komplexen Rechtsgebiet zu Recht zu finden, bietet es sich an bei Fragen, Angelegenheiten oder Problem rund um das Erbrecht einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen.
Kanzlei Schlichtholz & Mohr – Rechtsanwälte für Erbrecht
In unserer Kanzlei stehen wir unseren Mandanten in allen juristischen Angelegenheiten rund um das Thema Erben und Vererben mit Rat und Tat zur Seite. Neben allgemeinen Fragen zum Erbe und Vermächtnis kümmern wir uns in diesem Rechtsgebiet auch um die Erstellung von Testamenten und Erbscheinen. Zudem bearbeiten wir Fragen zu Erbgemeinschaften sowie zu Ersatzerbschaften. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Klärung von Pflichtteilansprüchen und beraten zur rechtlichen Erbfolge.