Freibeträge und Boni für Familien

Kinderfreibetrag, Kindergeld und Betreuungsgeld
Um Eltern beim Unterhalt ihrer Kinder finanziell zu unterstützen, bietet der Staat grundsätzlich zwei unterschiedliche finanzielle Förderungsmöglichkeiten in Form des Kinderfreibetrags sowie des Kindergeldes an, welche von Eltern bis zum 18. Lebensjahr der Kinder in Anspruch genommen werden können. Sollten sich die Kinder jedoch über ihr 18. Lebensjahr hinaus in einer Schulausbildung, einer Lehre oder einem Studium befinden, so kann auf Antrag die Förderung bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.
Im Rahmen des Kindergeldes erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro pro Monat steuerfrei vom Staat. Für das dritte Kind beläuft sich die finanzielle Förderung bereits auf 225 Euro monatlich sowie für jedes weitere Kind auf 250 Euro. Alternativ zum Kindergeld können Eltern den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Um von diesem Freibetrag zu profitieren, ist jedoch die Erstellung einer Steuererklärung notwendig. Denn grundsätzlich wird der Kinderfreibetrag im Rahmen der Steuererklärung rückwirkend von dem zu versteuernden Jahreseinkommen der Eltern abgezogen. Um hierbei nicht von doppelten staatlichen Finanzierungshilfen zu profitieren, wird das monatlich erhaltene Kindergeld bei Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages zur Steuerlast addiert. Erst die daraus verbleibende Differenz stellt die schlussendliche Ersparnis dar.
Ob sich für Eltern der Bezug des Kindergeldes oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages lohnt, ist von der Höhe des jeweiligen Einkommens abhängig. Eltern, die mehr als 77.500 Euro pro Jahr verdienen, profitieren unterm Strich mehr vom Kinderfreibetrag als vergleichsweise von den monatlichen Kindergeldzahlungen. Bei Alleinerziehenden profitieren Eltern besonders dann vom Kinderfreibetrag, wenn ihr Jahresgehalt über 39.000 Euro liegt. Zusätzlich zum Kindergeld und Kinderfreibetrag unterstützt der Staat Familien auch bei der Betreuung ihrer Kinder. Im Rahmen des sogenannten Betreuungsgeldes können Eltern ihre Betreuungsausgaben im Zuge ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei können pro Betreuungsausgabe zwei Drittel der entstandenen Kosten angerechnet werden. Insgesamt können so Betreuungskosten bis zu 4000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerrecht für Familien – wir helfen gerne
Gerne unterstützen wir von der Kanzlei Rechtsanwälte Schlichtholz und Mohr Familien bei all ihren Anliegen rund um das Steuerrecht und kümmern uns darum, dass sie die bestehenden Freibeträge und Boni optimal ausnutzen sowie von den bestehenden Steuervorteilen profitieren.